Auch in 2009 nutzten wieder viele Unternehmen ihre Möglichkeiten, um ihre Umsatzziele gegen die Interessen der Verbraucher zu verfolgen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. bilanziert das vergangene Jahr mit mehr als 2,5 Mio Verbraucherkontakten.
Das häufigste Thema war die Internetabzocke. Allein unter den 183.000 persönlichen Kontakten der Verbraucherzentrale betrafen fast 12.000 die "Internetabzocke" (2005 waren es 2.564).
Zur Internetabzocke gestalteten die Unternehmen ihre Internetauftritte so, dass "kostenlos" oder "gratis" aufmerksamkeitsstark im Zentrum stand und allenfalls im Kleingedruckten außerhalb des Sichtfeldes bzw. der Bildschirmseite auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wurde. Mit Mahnschreiben von Anwälten und Inkassobüros erhöhten die Unternehmen den Druck auf Verbraucher, die unberechtigten Forderungen zu bezahlen.
Die Verbraucherzentrale riet allen, die sich an sie wandten und bei ihr im Internet Musterbriefe zum Thema herunterluden, nicht zu bezahlen. Bislang ist ihr kein Fall bekannt, bei dem Verbraucher vom Anbieter tatsächlich und erfolgreich auf die Bezahlung verklagt wurden.
Diese Masche von Unternehmen wird erst dann aufhören, wenn der Gesetzgeber die sog. "Button-Lösung" vorschreibt. Vor dem wirksamen Vertragsschluss müssen den Verbrauchern alle wichtigen Vertragsbestandteile deutlich mitgeteilt werden. Der Vertrag wird erst dann rechtskräftig, wenn der Verbraucher diese Bedingungen separat vom Bestellvorgang bestätigt hat.

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