Lebensmittelrecht
Viele Lebensmittelhersteller geizen mit Angaben zum Zucker- und Fettgehalt auf der Verpackung. Das ergab eine bundesweite Untersuchung der Verbraucherzentralen von über 3500 Lebensmitteln von mehr als 50 Herstellern
Darf die Verkäuferin das Verpackungspapier beim Käse oder die Schälchen für Oliven mitwiegen? Besagt "alkoholfrei", dass wirklich "Null" Alkohol enthalten ist? Was bedeutet der ovale Kreis auf der Käseverpackung? Muss der Salzgehalt auf der Verpackung stehen?
Wie frisch Eier sind, woher sie stammen und wie die Hühner gehalten werden, können Verbraucher auf den Eiern selbst und auf den Verpackungen erkennen. Wir sagen, wofür die Ziffern und Buchstaben stehen, und erklären die verschiedenen Haltungsformen.
Das Gesetz erlaubt nur geringfügige Abweichungen. Das gilt etwa für Schokolade und Müsli ebenso wie zum Beispiel für abgepacktes Obst und Fleisch.
Im Internet läuft`s erheblich anders als im Supermarkt: Die Online-Verkäufer von Lebensmitteln dürfen (noch) auf viele der auf Verpackungen und an Regalen üblichen Angaben verzichten. Wir sagen Ihnen, worauf Sie vor dem Klick in den Warenkorb achten sollten.
Kalbswiener, die Schweinefleisch enthalten, Fischsticks ohne Fisch, Zuckersirup statt Honig: Wer sich die Zutatenliste von Lebensmitteln genauer ansieht, muss oft erkennen, dass es mit vollmundigen Versprechen auf Verpackungen und in der Werbung nicht weit her ist. Im neuen Internetportal können Sie Produkte melden, bei denen Sie sich durch Aufmachung oder Kennzeichnung getäuscht fühlen.
Doppelte Böden, riesige Kartonagen oder viel Luft in der Verpackung - um größere Füllmengen vorzutäuschen, greifen Hersteller tief in die Trickkiste. Die Gesetzeslage ist schwammig. Wehren können Kunden sich trotzdem.
Sowohl für verpackte wie unverpackte Lebensmittel gelten Vorschriften zur Kennzeichnung. Außerdem finden sich an immer mehr Produkten Zeichen und Siegel.
Hersteller dürfen Lebensmittel beispielsweise als "zuckerarm", "energiefrei" oder "leicht" nur noch etikettieren, wenn die Produkte exakte Vorgaben einhalten.
Etikettenschwindel, dreckige Verkaufstheken oder verschimmelte Lebensmittel: Wer auf verdorbene Ware im Supermarktregal stößt oder wem in schmuddeligen Imbissstuben der Appetit vergeht, braucht seinen Ärger nicht herunterzuschlucken